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Bockemühl & Fischer
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Professor Dr. Jan Bockemühl

Fachanwalt für Strafrecht

"Den hochgemuten, voreiligen Griff nach der Wahrheit

hemmen will der Kritizismus des Verteidigers!"

Max Alsberg, 1930

"Den hochgemuten, voreiligen Griff nach der Wahrheit hemmen will der Kritizismus des Verteidigers" - bedeutet für mich die bestmögliche Verteidigung meiner Mandanten. Eine individuelle Beratung, vertrauensvolle Zusammenarbeit und die verantwortungsbewusste Erledigung aller übernommenen Aufgaben lassen mich auch bei komplexen Problemen maßgeschneiderte Lösungen für Sie finden.

Meine Kernkompetenzen liegen auf den Gebieten des Straf- und Strafverfahrensrechts, des Betäubungsmittelstrafrechts, des Wirtschafts-strafrechts, in Revisionen sowie in Kapitalstrafsachen. Ich habe in den vergangenen mehr als 25 Jahren gelernt, was es heißt für seine Mandanten zu kämpfen. Dies hat mich geprägt und sichert Ihnen auch in weiteren strafrechtlichen Tätigkeitsfeldern eine engagierte und kompetente Vertretung.

Strafrecht ist ein ganz besonderes Rechtsgebiet. Eine eigene Welt mit vielen Eigengesetzlichkeiten. Strafgesetze und Rechtsprechung ändern sich ständig. Erfahrung ist deshalb besonders wichtig.

Ich habe meine Tätigkeit seit meiner Zulassung als Rechtsanwalt 1996 ausschließlich auf das Gebiet des Strafrechts ausgerichtet. Mein Sekretariat ist besonders dafür ausgebildet und qualifiziert.

Strafrechtliche Beratung und Strafverteidigung sind für den Betroffenen etwas sehr persönliches. Im Strafrecht gibt es nur maßgeschneiderte Lösungen und Strategien.

Ich bin in allen Bereichen des Strafrechts tätig. Meine mehr als 20jährige Tätigkeit bringt jedoch eine Spezialisierung auf besondere Schwerpunkte mit sich. Dazu zählen in erster Linie das Wirtschaftsstrafrecht in allen Formen, das Betäubungsmittelstrafrecht sowie Revisionen im Strafrecht. Weiter zähle ich aber auch das Kapitalstrafrecht bis hin zum Recht der Wiederaufnahme dazu.

Meiner Kanzlei sind die belastenden Situationen eines Strafverfahrens vom Strafbefehl, über die Hausdurchsuchung bis zur Hauptverhandlung und gerade auch die besondere Belastung für den Betroffenen und die Angehörigen durch Haft bekannt.

Bei jeder strafrechtlichen Beratung und bei jeder Strafverteidigung geht es immer um die Rechte des Mandanten. Das erfordert ein besonderes Vertrauensverhältnis und vom Strafverteidiger die Bereitschaft, immer die beste aller Beratungen zu gewährleisten.

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